Montag, 21.05.2012 03:43 Uhr

Prozess: Polizei zeigt sich wenig vergleichsbereit

Verfasser: Susanne Stemmler (NZ) | Peter Wiedemann (ENA) Stein/Nürnberg, 04.02.2012, 11:46 Uhr
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Stein/Nürnberg [ENA] Ingenieur war von "grüner Minna" angefahren worden: Ein Verkehrsunfall veränderte das Leben eines Ingenieurs auf dramatische Weise. Der damals 69-Jährige wurde im Juli 2007 auf der Hauptstraße in Stein von einem Polizeibus frontal angefahren und schwer verletzt. Inzwischen ist der Mann 73 jährig an einem Herzinfarkt verstorben. Doch seine Tochter kämpft bis heute vor Gericht um eine Entschädigung.

Der Anwalt der Polizeidirektion Mittelfranken sträubte sich vor der Staatshaftungskammer des Landgerichts gegen einen Vergleich. Innerhalb von einem halben Jahr hat sie beide Elternteile verloren, schildert die Klägerin am Rande des Prozesses – zunächst die Mutter, die an Krebs starb, und dann ihren Vater, der seit dem Unfall schwer gehbehindert war und unter Schmerzen litt. Als Erbin klagt sie die Ansprüche ihres Vaters gegen den Freistaat Bayern ein.

Klagesumme belief sich auf 100.000,00 Euro

Ursprünglich belief sich die Klagesumme auf 100.000,00 Euro, wurde aber inzwischen auf 91.000,00 Euro beschränkt. Darin enthalten sind Schmerzensgeldforderungen, Kosten für die Haushaltsführung, Verdienstausfall und weitere Posten. Rund 10.000,00 Euro hatte der Verletzte noch zu Lebzeiten von der Polizei als freiwillige Zahlung erhalten. Seitdem waren die außergerichtlichen Einigungsversuche ins Stocken geraten, weshalb die Tochter vor Gericht zog.

Hier wurde gestern noch einmal das Tatgeschehen zusammengefasst. An jenem Julivormittag war der Ingenieur in Stein (bei Nürnberg) mit seinem Hund unterwegs gewesen. An einer Baustelle wollte er die Straße überqueren, als er frontal von einem Polizeibus erfasst wurde, in dem zwei Beamte saßen. Zeugen sagten später aus, dass der Bus zunächst wegen eines ausparkenden Pkws gewartet und dann beschleunigt habe.

Polizei sei eindeutig zu schnell gefahren?

Er sei eindeutig innerhalb der Baustelle mit Tempolimit 30 zu schnell gefahren, wobei die Schätzungen variierten. Ein Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Aufprall auf verengter Fahrbahn bei Tempo 40 bis 50 erfolgt sein muss. Der Fußgänger erlitt damals einen Schädelbruch sowie weitere Frakturen, die zu chronischen Beschwerden an der Hüfte und im Schulterbereich führten. Auch konnte der Ingenieur nach wochenlangen Klinik- und Reha-Aufenthalten ein lukratives Jobangebot nicht wahrnehmen, wie die Klägerin geltend macht. Ihre damals schon schwer kranke Mutter habe den Haushalt nicht mehr führen können. Der Beifahrer in der „grünen Minna“ erlitt eine HWS-Verletzung.

Vorsitzende Richterin gebrütet lange mit der Kammer

Die Vorsitzende Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf, die mit ihrer Kammer „lange gebrütet und diskutiert“ hatte, wie sie sagte, machte im Prozess kein Hehl daraus, dass man hier ein 50-prozentiges Mitverschulden des Fußgängers sehe, aber eben auch ein hälftiges Verschulden des Fahrers. Gegen den hatte es ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegeben. Das war aber gegen eine Auflage von 1.500,00 Euro eingestellt worden. Auch meinen die Richterinnen (die Kammer ist mit drei Frauen besetzt), dass die Klageforderung zu hoch sei. Gemessen an ähnlichen Unfallschäden könnten hier allenfalls 45.000,00 Euro geltend gemacht werden.

Dazu kämen bestimmte Aufschläge, so dass sich eine 50-Prozent-Lösung auf 28.000,00 Euro belaufen würde. Damit hätte der Freistaat dann insgesamt um die 40.000,00 Euro gezahlt. Klägeranwältin Ina Lebeda signalisierte dem Gericht, dass man zum Vergleich bereit sei, die vom Gericht genannte Summe jedoch als Minimum betrachte. Angesichts des hohen Betrages wolle es seine Mandantschaft „genau wissen“ und am liebsten einen weiteren Verkehrssachverständigen einschalten, sagte Frank Kroier, der Advokat der Polizei.

Vorliegendes Gutachten sei „von A bis Z unsicher“:

Das vorliegende Gutachten sei „von A bis Z unsicher“, insbesondere, was die Geschwindigkeit betrifft. Auch müsse dem Unfallopfer der Vorwurf gemacht werden, dass es einfach so über die Straße lief und nicht über einen Fußgängerüberweg. Zu einem Vergleich sei man jetzt noch nicht bereit, möglicherweise aber in drei Wochen, so der Anwalt, der vom Ausreizen aller möglichen Posten durch die Klägerseite spricht. „Irgendwann ist der Zug abgefahren“, gab Richterin Schmechtig-Wolf der Polizei zu bedenken. Man dürfe hier nicht überreizen. Am Ende habe die Klägerin keinen Grund mehr, sich kompromissbereit zu zeigen. Das Gericht deutete damit an, dass es den Freistaat dann teurer kommen könnte.

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